QTW Internetterminals, Kiosksoftware & Internet-Terminals, Internet Terminal Automat
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Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen [AGB] der Firma QuickTerm West GmbH


§ 1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die QuickTerm West GmbH - nachfolgend als QTW  bezeichnet, ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog (Print- und Webform) verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

§ 3. Lieferung und Zahlung

Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von QTW sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt in der Regel keine Mindestbestellmengen. Alle unsere Preise verstehen sich - wenn nicht anders ausgewiesen - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. In der Regel werden Kleinteile per Deutscher Post / DHL ausgeliefert. Bei sperrigen Artikeln behalten wir uns nach gesonderter Mitteilung an den Käufer/Besteller eine Lieferung per Spedition vor.

§ 4. Lieferzeiten

Ware, die ab Lager Köln verfügbar ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unserer Zulieferer, so kann sowohl QTW als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 5. Rückgaberecht

Wir garantieren bei Bestellungen über das Internet gemäß des Fernabsatzgesetzes für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewährt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Versanddatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht für gewerbliche Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6. Gefahrübergang

Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 7. Garantie & Gewährleistung

QTW gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Nach Ablauf der Frist ist die QuickTerm West GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw . Teile mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die QuickTerm West GmbH einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die QuickTerm West GmbH einer Wandelung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnungs zu stellen. Verkauft der Käufer die von der QuickTerm West GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die QuickTerm West GmbH zu verweisen.

7.1. Grundsätzliches
Die Gewährleistung beträgt  24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung und ausreichend frankiert eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat. QTW hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.  Solange der Auftragnehmer seinen Verflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt. Bei Anzeige von Datenbankinhalten über unsere Webseiten und -services distanzieren wir uns - wie in unserem Disclaimer vermerkt - von deren inhaltlicher Gestaltung. Ebenso weisen wir darauf hin, dass unsere Datenbänke nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, geführt und gewartet werden. Wir distanzieren uns somit von jeglichen eventuell eintretenden Folgeschäden durch Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit unserer Datenbänke und -sammlungen.

7.2. Für Ersatzteile gilt grundsätzlich eine Garantie für herstellungsbedingte Mängel und/oder herstellungsbedingte Materialfehler. Diese Garantie erstreckt sich auf den Zeitraum von -3- Monaten ab Rechnungsdatum der ausgelieferten Ware. Soweit QTW während der Garantiezeit über derartige Mängel schriftlich per eingeschriebenem Brief informiert wird, wird QTW mangelhafte Ersatzteile nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.

7.3. Garantiebeschränkung
Vorstehende Garantie gilt nicht für Mängel, die hervorgerufen wurden durch:

7.3.1  unsachgemäße oder unangemessene Wartung
7.3.2  kundenseitig installierte und/oder bereitgestellte Software und/oder Schnittstellen
7.3.3  unbefugte Änderung(en) und/oder unsachgemäße Verwendung(en)
7.3.4  Betrieb und Einsatz der ausgelieferten Ware unter Umgebungsbedingungen, die nicht den technischen Daten und Spezifikationen des Produktes entsprechen
7.3.5  unsachgemäße Vorbereitung und/oder Wartung durch Dritte

7.4. Garantieeinschränkung
Bei Herausgabe des Passwortes des Wiederherstellungsprogramms Safety-Control und dessen Einsatz/Verwendung erlöschen sämtliche software- und einsatzbedingte Garantieansprüche in jeglicher Form. Eventuelle Nebenabreden sind hier jeweils schriftlich per eingeschriebenem Brief und von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet zu treffen.

7.5. Fremdsoftware · Garantie- & Haftungsausschluss
Soweit unser Kunden darum bitten, deren Internetterminals mit originaler Fremdsoftware (z.B. Spielen, die über die vernetzten Terminals gespielt werden können) zu bestücken, werden von uns derartige Wünsche aus Kundenfreundlichkeit zu angebotenen Servicepreisen erfüllt. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für derartig installierte Software keinerlei Haftung übernehmen - dies weder für die Fehlerfreiheit der installierten Software selbst noch für eventuell durch Folgeschäden derartiger installierter Zusatzsoftware. Im Übrigen ist der Kunde (Aufsteller und Betreiber der Internetterminals) in vollem Umfang dafür verantwortlich, die Lizenzbestimmungen der installierten Software einzuhalten und abzusichern (z.B. der Erwerb von Cyberlizenzen u.ä.). Wir haften weder für den Einsatz der Software noch für Funktionalität der selben!

§ 8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der QTW.

§ 9. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz der QTW - Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11. Abschließende auftragsbezogene Bemerkungen

Um einen optimalen sowie stabilen Servereinsatz zu gewährleisten, werden Software Lizenzen, die länger als 6 Monate inaktiv sind, systembedingt automatisch gesperrt. Um Diese wieder in Betrieb nehmen zu können, ist eine erneute Aktivierung notwendig. Hierfür wird eine Aufwandspauschale von 9,90 € zzgl. 19% MwSt., pro Lizenz fällig. Für eine Aktivierung setzen Sie sich bitte mit uns unter Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können in Verbindung. Bitte halten Sie zur eindeutigen Indentifizierung die betreffende Lizenznummer sowie das Passwort bereit.

Ohne Verlängerung entfallen für Surf Control Version 2.0 folgende Kundencenter-Funktionen nach 12 Monaten ab Kaufdatum: Umsatzstatistik, Jackpot, Terminal-Online-Funktion sowie Shutdown Funktion.

QTW behält sich eine Sperre der Software und Internet-Terminals bei Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen des Käufers oder Nichtzahlung von fakturierten Rechnungen vor. Bearbeitungs- und Mahngebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt und müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt gezahlt werden. Säumige Rechnungen werden nach vorhergehender Mahnung über ein Inkassounternehmen eingefordert. Eine Entsperrung kann nach erfolgter Zahlung erfolgen - ist jedoch kostenpflichtig!

Bezüglich der hier angesprochener Software wird darauf hingewiesen, dass die AGB der einzelnen Softwarehersteller ebenfalls zu beachten und Bestandteil dieses Vertrages sind.
 
QuickTerm West GmbH · Köln
Copyright (c)2005·2006 · QTW · Köln/Germany · Stand: September 2009

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